Diese Software-Vereinbarung ("Vereinbarung") wird zwischen Ihnen und Elecom Co. Ltd. ("Elecom") abgeschlossen. Die Vereinbarung gewährt Ihnen das Recht zur Nutzung der in Absatz 1 genannten Software, welche auf CD-ROM oder einem anderen physikalischen Medium gespeichert sein kann oder unter den hier genannten Bedingungen von einer Website oder einem Server von Elecom oder einer anderen Quelle heruntergeladen werden kann. Diese Vereinbarung regelt die Rechte des Endanwenders und stellt keine Kaufvereinbarung dar. Elecom bleibt weiterhin der Copyright-Eigentümer der Software sowie der im Verkaufspaket enthaltenen physischen Medien sowie allfälliger Kopien, zu deren Erstellung Sie unter dieser Vereinbarung berechtigt sind.

Lesen Sie diese Vereinbarung vor dem Installieren, Herunterladen oder Benutzen der Software sorgfältig durch. Durch das Anklicken der Schaltfläche "I Accept" (Akzeptieren) beim Installieren, Herunterladen und/oder Anwenden der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Nicht akzeptieren", brechen Sie die Installation oder den Download ab oder zerstören Sie die Software und die beiliegende Dokumente bzw. schicken Sie beides an Elecom zurück. DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND IHRE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.

1. DEFINITION.
(a) Mit dem Begriff “Partner" wird eine Organisation bezeichnet, die direkt oder indirekt alleine oder unter Mitwirkung des Partners von Elecom kontrolliert wird.

(b) Unter "Höherer Gewalt" versteht man Erdbeben, Taifune, Epidemien, Überflutungen, Stürme, Sturmfluten oder sonstige vom Menschen nicht beeinflussbare Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, unvorhersehbare wirtschaftliche Katastrophen oder sonstige Behinderungen von Transport- und anderen Einrichtungen, sowie jegliche Ereignisse, die unvorhersehbar oder unvermeidlich sind und außerhalb der Kontrolle durch Sie oder Elecom liegen.

(c) Der Begriff “Partei” bezeichnet Sie oder Elecom.

(d) Der Begriff "Software" bezeichnet insgesamt (i) das Software-Produkt, (ii) den gesamten Inhalt der Diskette(n), CD-ROM(s) oder andere Medien, mit denen diese Vereinbarung bereitgestellt wird, einschließlich des Objektcodes der über eine CD-ROM oder ein Web-Paket gelieferten Software, (iii) digitale Bilder, Stockfotografien, Clip Art oder andere künstlerische Arbeiten ("Stock Files"), (iv) damit verbundene schriftliche Erläuterungen und jegliche andere damit verbundene mögliche Dokumentation ("Dokumentation"), (v) Schriften und (vi) Upgrades, geänderte Versionen, Updates, Zusätze und Kopien der Software (insgesamt "Updates"), für die Sie gegebenenfalls unter dieser Vereinbarung die Nutzungslizenz von Elecom erhalten haben.

(e) "Sie" bezieht sich auf den Endanwender (entweder Einzelperson oder juristische Person/Organisation) des Produktes von Elecom mit der Software, der den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen kann.


2. RECHTE UND VERWENDUNG DURCH DEN ENDANWENDER:
Elecom gewährt Ihnen gebührenfreie, nicht exklusive, nicht übertragbare und begrenzte Endanwenderrechte, die Software auf der/den lokalen Festplatte(n) bzw. anderen dauerhaften Speichermedien eines Computers zu installieren und die Software jeweils auf einem einzelnen Computer bzw. Terminal zu verwenden.

3. EINSCHRÄNKUNGEN DER ENDANWENDERRECHTE.
Sie dürfen die Software nicht kopieren, verteilen oder davon abgeleitete Werke erstellen, mit folgenden Ausnahmen:

(a) Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem magnetischen Medium als Archiv-Sicherungskopie anfertigen, vorausgesetzt Ihre Archiv-Sicherungskopie wird nicht auf einem anderen Computer installiert oder verwendet. Jede weitere von Ihnen angefertigte Kopie dieser Software stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar.

(b) Sie dürfen das Recht zur Verwendung oder zum Kopieren dieser Software nur insoweit anwenden, ändern, umwandeln, reproduzieren oder übertragen, als dies ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen ist.

(c) Sie dürfen die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten, verpachten, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen, außer bei einer dauerhaften Übertragung mit dem mit der Software verbundenen Produkt von Elecom, vorausgesetzt dass: (a) alle Software-Updates in dieser Übertragung enthalten sind, (b) Sie keine Kopie der Software zurückbehalten, (c) der Erwerber sich zur Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichtet.

(d) Sie dürfen nicht die Herstellungsstufen der Software rückerschließen (Reverse Engineering), die Programmcodes in andere Codeformen rückübersetzen (Reverse Compiling), disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software herauszufinden (außer insoweit, als diese Einschränkung ausdrücklich durch geltendes Recht verboten ist) oder von der Software abgeleitete Werke erstellen.

(e) Falls in der Dokumentation nicht anders angegeben, dürfen Sie keine der mit der Software gelieferten "Stock Files" anzeigen, verändern, reproduzieren oder weitergeben. Sollte es die Dokumentation erlauben, dass Sie "Stock Files" anzeigen, dürfen Sie die "Stock Files" nicht einzeln weitergeben, d.h. unter solchen Umständen, in denen die "Stock Files" den primären Wert des weitergegebenen Produkts darstellen. "Stock Files" dürfen in keiner Weise illegal verwendet werden. Sie dürfen keinerlei Rechte in Bezug auf die "Stock Files" oder davon abgeleitete Werke anmelden oder beanspruchen.

(f) Sie stimmen zu, dass Sie die Software nur in einer Weise verwenden werden, die allen geltenden Gesetzen in dem rechtlichen Zuständigkeitsbereich entspricht, in dem Sie die Software verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, geltende Einschränkungen bezüglich Urheberrecht und andere Rechte an geistigem Eigentum.

(d) Sie werden verhindern, dass Dritte die für Sie lizenzierte Software benutzen.

(e) Die dürfen keine Urheberrechtshinweise oder andere Kennzeichnungen bzw. Beschriftungen hinsichtlich geistigen Eigentums von der Software und jeglicher weiteren Kopie, die Sie gemäß dieser Vereinbarung anfertigen dürfen, entfernen.


4. URHEBERRECHT
Die Software und sämtliche Rechte, ohne Einschränkung mit darin enthaltenen Eigentumsrechten, sind im Besitz von Elecom und/oder seiner Lizenzgeber und Partner und sind durch Bestimmungen internationaler Verträge und alle weiteren geltenden nationalen Gesetze des Landes, in dem die Software benutzt wird, geschützt. Aufbau, Organisation und Code der Software sind wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Elecom und/oder seiner Lizenzgeber und Partner. Sie dürfen die Software nicht kopieren, außer wie in Absatz 3 dargelegt (Einschränkungen von Endanwenderrechten). Jegliche Kopien, die Sie gemäß dieser Vereinbarung anfertigen dürfen, müssen die gleichen Hinweise zu Urheberrechten und anderen Eigentumsrechten enthalten, wie sie auf der Software vermerkt sind.

5. SOFTWARE FÜR MEHRERE UMGEBUNGEN / MEHRSPRACHIGE SOFTWARE / DOPPELMEDIEN-SOFTWARE / MEHRERE KOPIEN / UPDATES.
Wenn die Software mehrere Plattformen oder Sprachen unterstützt, wenn Sie die Software auf mehreren Medien erhalten, oder wenn Sie anderweitig mehrere Kopien der Software erhalten, dürfen all diese Versionen der Software trotzdem nur auf einem einzigen Computer installiert werden. Sie dürfen Versionen bzw. Kopien der Software, die Sie nicht verwenden, nicht vermieten, verpachten, unterlizenzieren oder übertragen. Wenn die Software ein Update einer früheren Version der Software ist, müssen Sie gültige Endanwenderrechte an einer solchen früheren Version besitzen, um das Update zu verwenden; als Unterstützung beim Übergang auf das Update dürfen Sie die frühere Version bis zu neunzig (90) Tagen nach Erhalt des Updates verwenden. Nach dieser Zeit haben Sie keine Berechtigung mehr, die frühere Version zu verwenden, außer zu dem einzigen Zweck, um das Update installieren zu können.


6. BEGINN und ENDE.
Diese Vereinbarung ist ab dem Datum, an dem Sie die Software erstmals installieren, wirksam. Sie können diese Vereinbarung jederzeit beenden, indem Sie auf Ihre Kosten die von Elecom oder Elecoms Beauftragten bereitgestellte Software, alle Sicherungskopien und alle in Ihrem Besitz oder Ihrer Kontrolle befindlichen zugehörigen Materialien dauerhaft löschen, zerstören oder zurückgeben. Ihre Endanwenderrechte enden automatisch und sofort, ohne Fristsetzung durch Elecom, wenn Sie irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien und alle zugehörigen Materialien auf Ihre Kosten sofort löschen, zerstören bzw. an Elecom zurückgeben. Wenn Elecom über eine öffentliche Bekanntmachung oder Pressemitteilung dazu auffordert, die Kopien der Software nicht mehr zu benutzen, werden Sie dieser Aufforderung sofort nachkommen.


7. KEINE GEWÄHRLEISTUNG
SIE ANERKENNEN, DASS DIE SOFTWARE IN DER VORLIEGENDEN FORM OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, BEREITGESTELLT WIRD, UND DASS SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG WEDER ELECOM, SEINE LIZENZGEBER ODER PARTNER, NOCH DIE URHEBERRECHTSINHABER JEGLICHE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN ABGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSFÄHIGKEIT ODER DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE KEINE PATENTE, URHEBERRECHTE, WARENZEICHEN ODER ANDERE RECHTE DRITTER VERLETZT. WEDER ELECOM NOCH IRGENDEINE ANDERE PARTEI GEWÄHRLEISTET, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE STÖRUNGSFREI BZW. FEHLERFREI IST. SIE TRAGEN DIE VOLLE VERANTWORTUNG UND DAS RISIKO FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE FÜR DAS ERREICHEN IHRER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE SOWIE FÜR INSTALLATION, VERWENDUNG UND DIE DARAUS GEWONNENEN ERGEBNISSE. KEINE VON ELECOM GEGEBENE MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE AUSKUNFT ODER INFORMATION BEDEUTET EINE WIE AUCH IMMER GEARTETE GEWÄHRLEISTUNG BZW. ERHÖHT DIE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IN IRGENDEINER WEISE, UND DER KUNDE DARF SICH AUF KEINE DERARTIGE INFORMATION ODER AUSKUNFT BERUFEN.

8. KEINE WEITEREN VERPFLICHTUNGEN
Elecom hat keine weiteren Verpflichtungen über die in dieser Vereinbarung dargelegten Verpflichtungen hinaus. Mit Ausnahme der nachfolgenden Ausführungen wird kein Teil dieser Vereinbarung so ausgelegt, dass dadurch irgendwelche ausdrücklichen oder implizierten Rechte unter welchen Patenten auch immer gewährt werden.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
9.1 SOWEIT GESETZTLICH ZULÄSSIG SIND ELECOM, SEINE MITARBEITER ODER LIZENZGEBER ODER PARTNTER IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN, UMSÄTZE, DATEN ODER BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, SACHSCHÄDEN, PERSONENSCHÄDEN, BETRIEBSAUSFÄLLE, VERLUST VON BETRIEBSDATEN, ODER FÜR JEGLICHE SPEZIELLEN, DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, WIRTSCHAFTLICHEN, VERSICHERUNGS-, BESONDEREN UND ZUSÄTZLICHEN ODER FOLGESCHÄDEN, GLEICH WODURCH SIE VERURSACHT WURDEN UND OB SIE VON EINEM AUFTRAG, EINEM DELIKT, EINER FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE HERRÜHREN, DIE AUFGRUND DER NICHTVERWENDBARKEIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNTE, AUCH WENN ELECOM ODER SEINEN LIZENZGEBERN ODER PARTNERN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN MITGETEILT WIRD. DA IN EINIGEN LÄNDERN/STAATEN/RECHTSSYSTEMEN DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT GESTATTET IST, JEDOCH EINE BESCHRÄNKTE HAFTUNG, SIND ELECOM, SEINE MITARBEITER ODER LIZENZGEBER ODER PARTNER IN SOLCHEN FÄLLEN HAFTBAR BIS ZU DEM VON IHNEN GEZAHLTEN PREIS FÜR DEN KAUF DES MIT DER SOFTWARE VERBUNDENEN PRODUKTS.

92. Kein Teil dieser Vereinbarung darf die gesetzlichen Rechte einer Partei, die als Kunde handelt, beeinträchtigen. Kein Teil dieser Vereinbarung beschränkt die Haftbarkeit von Elecom gegenüber Ihnen im Fall von Tod oder Personenschaden aufgrund von Fahrlässigkeit seitens Elecom. Elecom handelt im Namen seiner Mitarbeiter und Lizenzgeber oder Partner zwecks Ablehnung, Ausschluss und/oder Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen und Haftbarkeit wie in Absatz 9 vorgesehen, aber in keiner anderen Hinsicht und zu keinem anderen Zweck.

9.3 Im Fall von höherer Gewalt ist keine der Parteien für Schäden haftbar, die die andere Partei erlitten hat oder für Kostensteigerungen und Verluste der anderen Partei aufgrund der Unfähigkeit einer der Parteien, diese Vereinbarung einzuhalten oder der Verzögerung einer der Parteien bei der Erfüllung dieser Vereinbarung.

10. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG.
Sie stimmen zu, dass Elecom nicht verpflichtet ist, Ihnen für die Software technische Unterstützung zu geben, falls nicht anderweitig schriftlich zwischen Ihnen und Elecom vereinbart.

11. EXPORTKONTROLLE.
Die Software, einschließlich der technischen Daten, enthält verschlüsselte Software, die Exportkontrollen unter den U.S. Export Administration Regulations ("EAR-Bestimmungen") unterliegt und auch in anderen Ländern Import- oder Exportkontrollen unterliegen kann. Die EAR-Bestimmungen verbieten die Verwendung der Software und der technischen Daten durch einen Regierungs-Endanwender, wie nachstehend definiert, ohne eine Lizenz von der U.S.-Regierung. Ein Regierungs-Endanwender wird in Abschnitt 772 der EAR-Bestimmungen definiert als "jede ausländische Zentral-, Regional- oder Kommunalregierungsabteilung, -behörde oder Organisation, die Regierungsfunktionen ausübt; das schließt staatliche Forschungseinrichtungen, staatliche Unternehmen oder deren separate Geschäftsgebiete ein (gemäß Definition in Abschnitt 772 der EAR-Bestimmungen), die an der Herstellung oder Weitergabe von Gegenständen oder Leistungen beteiligt sind, die durch die Rüstungsgüterliste des Wassenaar-Abkommens kontrolliert werden, sowie internationale Regierungsorganisationen. Dieser Begriff erstreckt sich nicht auf: Versorgungsunternehmen (Telekommunikationsunternehmen und Internet-Service-Anbieter; Banken und Finanzinstitute; Transport; Rundfunk oder Unterhaltung; Bildungseinrichtungen; Gesundheitswesen und medizinische Organisationen; Groß- und Einzelhandelsfirmen; und Produktions- bzw. Industrieorganisationen, die nicht an der Herstellung oder Weitergabe von Gegenständen oder Leistungen beteiligt sind, die durch die Rüstungsgüterliste des Wassenaar-Abkommens kontrolliert werden.)" Sie stimmen zu, sich streng an alle geltenden Import- und Exportbestimmungen zu halten und bestätigen, dass Sie verantwortlich dafür sind, Lizenzen für den Export, Wiederexport, Transfer oder Import der Software zu besorgen. Sie dürfen die Software nicht ohne Lizenz an einen Regierungs-Endanwender weitergeben.

12. ANWENDBARES RECHT und ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
12.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Landes Japan und wird nach diesen ausgelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Osaka in Japan. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht vollstreckbar ist, wird diese Bestimmung der Vereinbarung soweit irgend möglich im Sinne der Parteien durchgesetzt; dies berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung in keiner Weise. Diese Vereinbarung darf nur schriftlich abgeändert werden, unterschrieben von einer von Elecom bevollmächtigten Person, wenngleich Elecom die Bedingungen dieser Vereinbarung ändern kann.

12.2 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Elecom und Ihnen in Bezug auf die Software dar, und ersetzt alle früheren Darstellungen, Gespräche, Verpflichtungen, Endanwender-Vereinbarungen, Kommunikationen oder Werbeaussagen im Zusammenhang mit der Software.

BITTE REICHEN SIE ALLE BEILIEGENDEN REGISTRIERUNGSFORMULARE EIN, UM GEGEBENENFALLS AUFGRUND EINER REGISTRIERUNG VERGÜNSTIGUNGEN ZU ERHALTEN

Version 1.01 (2010)